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Um Ihnen eine kostengünstige und ordnungsgemäße Trennung des Abfalls zu ermöglichen, haben wir ein Abfalllexikon zusammengestellt!
Es gilt, je sortenreiner der Abfall entsorgt wird, desto günstiger wird es!
Natürlich sind wir Ihnen auch gerne telefonisch behilflich!


Bauschutt (sortiert): Es dürfen folgende Abfallstoffe gemischt sein:
  • Putz
  • Fliesen
  • Keramik
  • Beton
  • Dachplatten
  • Ziegel
  • Mörtel und Putz

Die Abfälle können nur dann zu einem günstigen Preis entsorgt werden, wenn folgende Störstoffe nicht dem Mauerwerk zugeführt werden:
  • Kabel- oder Rohrleitungen
  • Holzreste
  • Metallreste
  • Tapetenreste
  • Styropor, Teer- und Bitumen
  • Isoliermaterialien
  • Rigipsplatten
  • Kunststoffe
  • Lacke und Farben
  • Andere Störstoffe

Beton: Für Beton gibt es folgende Annahmekriterien: ohne und mit Stahlgewebe Produkte aus Beton:
  • Waschbetonplatten
  • Pflanzenkübel
  • Betonwände
  • Dachplatten
  • Rohre

Baurestmasse: Das sind Abfälle, die sowohl aus mineralischen, wie auch aus organischen Bestandteilen bestehen, wie die unten aufgeführten Stoffe:
  • Holz
  • Kabelreste
  • Tapeten
  • Papier, Pappe
  • Metalle
  • Rigipsreste
  • Gummi
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Glas

Aushub, Bodenaushub (siebfähig): Besteht meist aus folgenden Bestandteilen:
  • Boden normal
  • Boden lehmhaltig
  • Sand
  • Kies
  • Humusboden

Altholz, wie zum Beispiel
  • Paletten
  • Latten
  • Holzkisten
  • Balken
  • Möbel
  • Parkett
  • Fußbodenbretter
  • Schnittreste
  • Vertäfelungen
  • Schaltafeln, Bretter

Garten- und Parkabfall: Zu den Garten - und Parkabfällen gehören:
  • Baum- und Strauchschnitt
  • Grünschnitt
  • Äste
  • Laub

Sperrmüll: Dabei handelt es sich um sperrigen Hausrat, der wegen seines Umfangs oder Gewichtes auch nach einer Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Müllgefäße eingefüllt werden kann. Er fällt regelmäßig bei Entrümpelungen, Wohnungsauflösungen oder z. B. Kellerräumungen an. In unsere Sperrmüllcontainer dürfen Sie, mit Ausnahme von Kühlschränken und allen Arten von Röhrenbildschirmen, übrigens auch alle Formen von alten Elektrogeräten einfüllen. Das können z. B. Herde, Waschmaschinen oder jede andere Form von elektrischen Geräten sein. Sperrmüll darf enthalten:
  • Mobiliar
  • Alle Elektrogeräte (außer Bildschirme und Kühlgeräte)
  • Sperrigen Hausrat
Dazu gehören jedoch nicht:
  • Sondermüll
  • Röhrenbildschirme
  • Leuchtstofflampen
  • Kühlgeräte

Schrott
Wie zum Beispiel:Alteisen, Fahrräder, Felgen, Garagentore, Heizkörper
Elektroschrott
Wie zum Beispiel:
  • Computer
  • Staubsauger
  • Küchengeräte
  • Elektroöfen

Altpapier
Wie zum Beispiel:
  • Zeitschriften
  • Zeitungen

Sonstige Abfälle
die, getrennt entsorgt, kostengünstiger sind:
  • Heraklith
  • Kartonagen
  • Bitumen
  • Altasphalt
  • Glasflaschen
  • Flachglas
  • u.v.m.
Falls Sie noch Hilfe benötigen oder Fragen zur Einordnung haben rufen Sie uns unter Tel. 0662 872109 an, schreiben uns eine E-Mail: office@artec-wertstoff.eu oder senden uns eine unverbindliche Anfrage!